Klassen2023-01-04T20:14:11+00:00

Klasse AM

WANN DARF ICH DIE PRÜFUNG MACHEN?

Mindestalter:
Theoretische Prüfung:
Praktische Prüfung:
16 Jahre
3 Monate vor dem 16. Geburtstag möglich
1 Monat vor dem 16. Geburtstag möglich

WAS DARF ICH MIT DER KLASSE AM FAHREN?

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 ccm,

Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 ccm; Hubraum.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 ccm;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 ccm;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).


WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGE ICH?

  • Führerschein-Antrag
  • Passbild
  • Sehtest
  • Kopie vom Ausweis
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort

THEORETISCHE AUSBILDUNG

12 Doppelstunden Grundstoff Unterricht
2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Keine Sonderfahrten vorgeschrieben!

THEORETISCHE U. PRAKTISCHE PRÜFUNG

PC-Theorieprüfung Ersterteilung:
30 Fragen / ab 11 Fehlerpunkte = n. best.
Eine Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer 45 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb von Ortschaften)

Klasse A1

WANN DARF ICH DIE PRÜFUNG MACHEN?

Mindestalter:
Theoretische Prüfung:
Praktische Prüfung:
16 Jahre
3 Monate vor dem 16. Geburtstag möglich
1 Monat vor dem 16. Geburtstag möglich

WAS DARF ICH MIT DER KLASSE A1 FAHREN?

Eingeschlossene Klasse: AM Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 ccm;, Motorleistung max. 11 kW;
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm; bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGE ICH?

  • Führerschein-Antrag
  • Passbild
  • Sehtest
  • Kopie vom Ausweis
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort

THEORETISCHE AUSBILDUNG

12 Doppelstunden Grundstoff Unterricht
4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit oder Dämmerung

THEORETISCHE U. PRAKTISCHE PRÜFUNG

PC-Theorieprüfung Ersterteilung:
30 Fragen / ab 11 Fehlerpunkte = n. best.
PC-Theorieprüfung Erweiterung:
20 Fragen / ab 7 Fehlerpunkte = n. best.
Dauer der praktischen Prüfung mindestens 45 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahrübungen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Klasse A2

WANN DARF ICH DIE PRÜFUNG MACHEN?

Mindestalter:
Theoretische Prüfung:
Praktische Prüfung:
18 Jahre
3 Monate vor dem 18. Geburtstag möglich
1 Monat vor dem 18. Geburtstag möglich

WAS DARF ICH MIT DER KLASSE A BEGRENZT FAHREN?

Eingeschlossene Klasse: A1, AM Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW;

Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.


WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGE ICH?

  • Führerschein-Antrag
  • Passbild
  • Sehtest
  • Kopie vom Ausweis
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort
    (Entfällt bei Erweiterung)

THEORETISCHE AUSBILDUNG

12 Doppelstunden Grundstoff Unterricht
6 Doppelstunden Grundstoff Unterricht bei Erweiterung
4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Kein Vorbesitz der Klasse A1:
Fahrstunden Überland
Fahrstunden Autobahn
Fahrstunden bei DunkelheitBei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.Besitzt der Bewerber die Klasse A1 noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Fahrstunden Überland,
2 Fahrstunden Autobahn,
1 Fahrstunde bei Dunkelheit.

THEORETISCHE U. PRAKTISCHE PRÜFUNG

PC-Theorieprüfung Ersterteilung:
30 Fragen / ab 11 Fehlerpunkte = n. best.
PC-Theorieprüfung Erweiterung:
20 Fragen / ab 7 Fehlerpunkte = n. best.
Dauer der praktischen Prüfung mindestens 60, bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 40 Minuten.
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahrübungen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Klasse A

WANN DARF ICH DIE PRÜFUNG MACHEN?

Mindestalter:
Theoretische Prüfung:
Praktische Prüfung:
zu a) 24 bzw. 20 bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

zu b) 21 Jahre


WAS DARF ICH MIT DER KLASSE A BEGRENZT FAHREN?

Eingeschlossene Klasse: A1, A2, AM a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm; und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.


WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGE ICH?

  • Führerschein-Antrag
  • Passbild
  • Sehtest
  • Kopie vom Ausweis
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort
    (Entfällt bei Erweiterung)

THEORETISCHE AUSBILDUNG

12 Doppelstunden Grundstoff Unterricht
6 Doppelstunden Grundstoff Unterricht bei Erweiterung
4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Kein Vorbesitz der Klasse A2:
Fahrstunden Überland
Fahrstunden Autobahn
Fahrstunden bei DunkelheitBei der Erweiterung von Klasse A2 auf A gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.Besitzt der Bewerber die Klasse A2 noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Fahrstunden Überland,
2 Fahrstunden Autobahn,
1 Fahrstunde bei Dunkelheit.

THEORETISCHE U. PRAKTISCHE PRÜFUNG

PC-Theorieprüfung Ersterteilung:
30 Fragen / ab 11 Fehlerpunkte = n. best.
PC-Theorieprüfung Erweiterung:
20 Fragen / ab 7 Fehlerpunkte = n. best.
Dauer der praktischen Prüfung mindestens 60, bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 40 Minuten.
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahrübungen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Klasse B

WANN DARF ICH DIE PRÜFUNG MACHEN?

Mindestalter:
Theoretische Prüfung:
Praktische Prüfung:
18 Jahre
3 Monate vor dem 18. Geburtstag möglich
1 Monat vor dem 18. Geburtstag möglich

WAS DARF ICH MIT DER KLASSE B FAHREN?

Eingeschlossene Klasse: AM/L Kraftwagen bis 3,5 t zG
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
– Anhänger bis 750 kg zG,
– Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Zuges nicht größer ist als 3,5 t.

WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGE ICH?

  • Führerschein-Antrag
  • Passbild
  • Sehtest
  • Kopie vom Ausweis
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort
    (Entfällt bei Erweiterung)

THEORETISCHE AUSBILDUNG

12 Doppelstunden Grundstoff Unterricht
2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit oder Dämmerung

THEORETISCHE U. PRAKTISCHE PRÜFUNG

PC-Theorieprüfung Ersterteilung:
30 Fragen / ab 11 Fehlerpunkte = n. best.
PC-Theorieprüfung Erweiterung:
20 Fragen / ab 7 Fehlerpunkte = n. best.
Dauer der praktischen Prüfung mindestens 45 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahrübungen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Begeitetes Fahren ab 17 Jahre (Klasse B, BE)


 

Einen Flyer mit allen Info’s zum „Begleiteten Fahren ab 17“ gibt’s hier!


WANN DARF ICH DIE PRÜFUNG MACHEN?

Mindestalter:
Theoretische Prüfung:
Praktische Prüfung:
17 Jahre
3 Monate vor dem 17. Geburtstag möglich
1 Monat vor dem 17. Geburtstag möglich

WAS DARF ICH MIT FAHREN?

Eingeschlossene Klasse: AM/L Fahrzeuge der Kasse B bzw. BE
– Fahren nur mit Begleitperson erlaubt

WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGE ICH?

    • Führerschein-Antrag
    • Sehtest
    • Kopie vom Ausweis
    • Sofortmaßnahmen am Unfallort


THEORETISCHE AUSBILDUNG

12 Doppelstunden Grundstoff Unterricht
4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit oder Dämmerung

THEORETISCHE U. PRAKTISCHE PRÜFUNG

PC-Theorieprüfung Ersterteilung:
30 Fragen / ab 11 Fehlerpunkte = n. best.
PC-Theorieprüfung Erweiterung:
20 Fragen / ab 7 Fehlerpunkte = n. best.
Dauer der praktischen Prüfung mindestens 45 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahrübungen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

B96 (Ergänzung für Klasse B)


WAS DARF ICH MIT B96 FAHREN?

Voraussetzung: Vorbesitz Klasse B Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg

WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGE ICH?

  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

THEORETISCHE AUSBILDUNG

150 Minuten (2,5 Stunden)

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Praktische Übungen:
210 Minuten (3,5 Stunden)Fahren im Realverkehr
60 Minuten (1 Stunde)

PRÜFUNG

Theretische Prüfung entfällt Praktische Prüfung entfällt

Klasse BE

WANN DARF ICH DIE PRÜFUNG MACHEN?

Mindestalter:
Praktische Prüfung:
18 Jahre
1 Monat vor dem 18. Geburtstag möglich

WAS DARF ICH MIT DER KLASSE BE FAHREN?

Voraussetzung: Vorbesitz Klasse B Kraftwagen der Klasse B mit
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG

WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGE ICH?

  • Führerschein-Antrag   Beidseitiger Ausdruck!!!
  • Passbild
  • Sehtest
  • Kopie vom Ausweis
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort
    (Entfällt bei Erweiterung)

THEORETISCHE AUSBILDUNG

Kein theoretischer Unterricht bei der Klasse BE,
da dieser Stoff bereits Bestandteil der Klasse B war.

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden:
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dunkelheit oder Dämmerung

PRAKTISCHE PRÜFUNG

Es ist nur Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 45 Minuten bei Klasse BE
(Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrolle, Fahrübungen, Fahren innerhalb / außerhalb von Ortschaften auch Autobahn / Kraftfahrstraße)

Klasse L

WANN DARF ICH DIE PRÜFUNG MACHEN?

Mindestalter:
Theoretische Prüfung:
Praktische Prüfung:
16 Jahre
3 Monate vor dem 16. Geburtstag möglich
1 Monat vor dem 16. Geburtstag möglich

WAS DARF ICH MIT DER KLASSE A1 FAHREN?

a)
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.b)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGE ICH?

  • Führerschein-Antrag   Beidseitiger Ausdruck!!!
  • Passbild
  • Sehtest
  • Kopie vom Ausweis
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort

THEORETISCHE AUSBILDUNG

12 Doppelstunden Grundstoff Unterricht
2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Keine praktische Ausbildung vorgeschrieben!

THEORETISCHE U. PRAKTISCHE PRÜFUNG

PC-Theorieprüfung Ersterteilung:
30 Fragen / ab 11 Fehlerpunkte = n. best.
Keine praktische Prüfung erforderlich!

Mofa-Prüfbescheinigung

(Keine Führerscheinklasse)

WANN DARF ICH DIE PRÜFUNG MACHEN?

Mindestalter:
Theoretische Prüfung:
15 Jahre
3 Monate vor dem 15. Geburtstag möglich

WAS DARF ICH FAHREN?

Mofa bis 50 ccm Hubraum
einsitzig und bis maximal 25 km/h

WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGE ICH?

  • Passbild (bei der Prüfung)
  • Personal- oder Kinderausweis (bei der Prüfung)

THEORETISCHE AUSBILDUNG

– Mindestens 6 Doppelstunden Mofa-Unterricht

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Mindestens:
– eine Doppelstunde im Einzelunterricht bzw.
– zwei Doppelstunden im Gruppenunterricht

THEORETISCHE U. PRAKTISCHE PRÜFUNG

Eine PC-Theorieprüfung ist abzulegen
mit 25 Fragen.
Ab 7 Fehlerpunkte = n. best.
Keine praktische Prüfung vorgeschrieben